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Allgemeine Geschäftsbedingungen | skando energie Hannover

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle geschäftlichen Vorgänge sowohl mit Zulieferern, Zwischenhändlern und Installationspartnern (nachfolgend "Dritte" genannt) als auch mit Endkunden (nachfolgend "Kunde" genannt). Die Geschäftsbedingungen sind Grundlage aller Lieferverträge, Leistungen und Angebote des Unternehmens skando energie, vertreten durch den Inhaber Stefan Schmidt-Kolberg (nachfolgend "skando energie" genannt) und gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Entgegenstehende, von den diesen Geschäftsbedingungen abweichende oder diese Geschäftsbedingungen ändernden Bedingungen gelten nur, wenn diese schriftlich bestätigt sind. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht. Sie finden auch dann keine Anwendung, wenn skando energie ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.


1. Vertragsgrundlagen

1.1. skando energie ist beim Bundes­verband der Energie- und Wasser­wirtschaft e.V. (BDEW) als wettbewerblicher Mess­stellenbetrieb (wMSB) unter der Codenummer 665132 gelistet. Die von skando energie angebotenen Dienstleistungen umfassen die Bereitstellung, die Installation und den Betrieb von Zählern und Smart-Meter-Gateways für verschiedene Energieträger wie z.B. Strom oder Gas (nachfolgend "Zähler" genannt) an der Messstelle des Kunden (Zählpunkt) sowie alle weiteren auf dieser Grundlage erbrachten Leistungen.

1.2. skando energie hat das Recht, die Geschäftsbedingungen zu ändern, soweit dadurch die wesentlichen Regelungen des Vertragsverhältnisses nicht berührt werden, und dies zur Anpassung an Entwicklungen erforderlich ist, welche bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren, und deren Nichtberücksichtigung die Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses merklich stören würde. Wesentliche Regelungen sind insbesondere solche über Art und Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen und die Laufzeit einschließlich der Regelung zur Kündigung. skando energie kann außerdem Anpassungen und Ergänzungen dieser AGB vornehmen, soweit dies zur Beseitigung von Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages aufgrund von nach Vertragsschluss entstandenen Regelungslücken erforderlich ist. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn sich die Rechtsprechung oder Gesetzeslage ändert und eine oder mehrere Klauseln der Geschäftsbedingungen hiervon betroffen sind. Über entsprechende Änderungen wird skando energie den Kunden rechtzeitig vorab informieren.

1.3. skando energie ist berechtigt, die produktspezifischen Leistungsbeschreibungen zu ändern, wenn dies aus wichtigem Grund erforderlich ist, der Kunde hierdurch gegenüber der bei Vertragsschluss einbezogenen Leistungsbeschreibung objektiv nicht schlechter gestellt wird und von der vereinbarten Leistung nicht maßgeblich abgewichen wird. Ein wichtiger Grund liegt z.B. vor, wenn auf dem Markt technische Neuerungen für die Dienstleistung verfügbar sind oder wenn Dritte ihr Angebot von Vorleistungen ändern, die für die Leistungserbringung von skando energie relevant sind.

1.4. Nach den Ziffern 1.2 und 1.3 beabsichtigte Änderungen werden sechs Wochen nach erfolgter Mitteilung an den Kunden wirksam. Der Kunde kann der Wirksamkeit innerhalb dieser Frist widersprechen. Bei einem Widerspruch hat der Kunde ein fristloses Sonderkündigungsrecht.


2. Vertragsabschluss

2.1. Es gelten ausschließlich die Vertragsbedingungen von skando energie. Andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, selbst wenn skando energie ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

2.2. Auch wenn beim Abschluss weiterer Verträge hierauf nicht nochmals hingewiesen wird, gelten die AGB von skando energie im kaufmännischen Verkehr in ihrer jeweils gültigen Fassung, es sei denn, die Vertragspartner vereinbaren schriftlich etwas anderes.

2.3. Angebote von skando energie sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, das Angebot ist ausdrücklich schriftlich als bindend bezeichnet. Angebote von skando energie sind für skando energie 4 Wochen verbindlich. Ein Vertrag kommt durch eine schriftliche Auftragsbestätigung oder dadurch zustande, dass skando energie den Auftrag ausführt oder bereits ausgeführt hat.

2.4. Art und Umfang der Lieferungen und Leistungen bestimmen sich zunächst nach dem Vertrag, dann nach der schriftlichen Auftragsbestätigung durch skando energie. Abänderungen oder Ergänzungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch skando energie.

2.5. skando energie kann Subunternehmer mit der Durchführung der Leistungen beauftragen.


3. Allgemeine Leistungsbeschreibung

3.1. skando energie bietet als wettbewerblicher Messstellenbetreiber Beratungsleistungen durch die Auswertung der über die Zähler erhobenen Verbrauchsdaten eine effizientere Übersicht über den Energieverbrauch, statistische Vergleiche, Hinweise auf mögliche Ersparnisse und Hinweise auf Produkte oder Dienste von Dritten an. Die Validität sämtlicher Dienste (Übersichten, Vergleiche, Hinweise, Transaktionen) basieren auf der Richtigkeit und der Aktualität der übermittelten Daten über den beim Kunden installierten Zähler.

3.2. Soweit skando energie dem Kunden im Rahmen der Verbrauchsauswertung Hinweise auf Dienstleistungen oder Produkte fremder Anbieter (Fremdangebote) gibt, ist dem Kunden bekannt, dass diesen Hinweisen vertragliche Absprachen zwischen skando energie und den Fremdanbietern zugrunde liegen können. Derartige Zuordnungen oder etwaige Hinweise auf Fremdangebote werden ausschließlich automatisch generiert. Die Überprüfung und Plausibilisierung dieser Hinweise auf das individuelle Verbrauchsverhalten des Kunden obliegt dem Kunden. skando energie übernimmt keinerlei Haftung oder Garantie für die Erhältlichkeit etwaiger Dienstleistungen oder Produkte von Fremdanbietern gemäß dem erteilten Hinweis.

3.3. Der Kunde willigt ein, dass sämtliche Leistungen von skando energie ausschließlich über das Internet auf dem Wege der elektronischen Datenverarbeitung und automatisiert auf Basis der erhobenen Verbrauchsinformationen und statistischer Vergleichszahlen erbracht und gespeichert werden.


4. Keine Finanz-, Steuer oder Rechtsberatung

4.1. skando energie erbringt mit dem eigenen Dienstleistungsangebot keine Beratung in Finanz-, Steuer- oder Rechtsberatungsangelegenheiten.

4.2. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, zu prüfen, ob die von skando energie aus der Verbrauchswertung abgeleiteten Informationen und Fremdangebote tatsächlich seinen Bedürfnissen entsprechen.


5. Laufzeit, Kündigung, Umzug

5.1. Soweit mit dem Kunden schriftlich nicht anders vereinbart wurde, hat der Vertrag eine Mindestlaufzeit von 36 (sechsunddreißig) Monaten. Der Vertrag kann von beiden Vertragspartnern mit einer Frist von 3 (drei) Monaten zum Ende der Mindestvertragslaufzeit schriftlich ordentlich gekündigt werden. Andersfalls verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit und kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat von jedem Vertragspartner gekündigt werden.

5.2. Das Recht der Vertragspartner zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

5.3. Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung durch skando energie nach Setzung und erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten angemessenen Frist liegt insbesondere vor, wenn der Kunde (a) mit seiner Zahlungsverpflichtung mehr als 14 Tage in Zahlungsverzug gerät oder (b) gegen wesentliche Kundenobliegenheiten verstößt und den Verstoß nicht innerhalb von 14 Tagen nach Aufforderung abstellt.

5.4. Kündigungen bedürfen mindestens der Textform.

5.5. Wird das Vertragsverhältnis durch eine außerordentliche Kündigung vorzeitig beendet und beruht diese Kündigung auf einem vertragswidrigen Verhalten des Kunden, so ist dieser verpflichtet, die vertragliche Vergütung bis zum Ablauf der Vertragslaufzeit zu zahlen.

5.6. Im Umzugsfall steht dem Kunden das Sonderkündigungsrecht zu, den Vertrag mit Wirkung zum Ablauf des laufenden Vertragsjahres zu kündigen. Voraussetzung hierfür ist die Vorlage einer amtlichen Ummeldebestätigung.


6. Voraussetzungen für die Leistungserbringung

6.1. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Dienstleistung "Messstellenbetrieb" ist die Installation eines von skando energie zur Verfügung gestellten Zählers für jede Abnahmestelle beim Kunden sowie einer Analyse-Software.

6.2. Die dem Kunden für die Vertragsdauer überlassenen Zähler und die Software bleiben Eigentum von skando energie. Bei Beeinträchtigung des Eigentumsrechts durch Pfändung, Beschädigung oder Verlust ist skando energie unverzüglich zu informieren. Hat der Kunde die Beeinträchtigung zu vertreten, kann skando energie den Vertrag außerordentlich kündigen und Schadenersatz verlangen. Im Falle der Zerstörung des bzw. der Zähler durch vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten hat der Kunde die erforderlichen Reparaturkosten bzw. bei Unmöglichkeit der Reparatur die Austauschkosten zu ersetzen. Für die Analyse-Software gilt das gleiche, vorausgesetzt der Kunde hatte Zugang zu dieser.

6.3. skando energie behält sich das Recht vor, den Leistungsumfang der technischen Entwicklung oder Veränderungen von regulatorischen oder anderen für die Leistungserbringung wesentlichen Umständen anzupassen, soweit dies für den Kunden zumutbar ist. Ferner behält sich skando energie das Recht vor, Leistungen zu ändern sowie Änderungen der Technik oder Systeme vorzunehmen, auch wenn dies bauliche Maßnahmen bzw. Änderungen in den Systemeinstellungen erforderlich macht und für den Kunden zumutbar ist. Im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht ist der Kunde verpflichtet, auf das Änderungsverlangen innerhalb der von skando energie angemessenen gesetzten Frist zu reagieren. Verletzt der Kunde diese Mitwirkungspflicht, kann skando energie den Vertrag in entsprechender Anwendung von Ziffer 5.3. kündigen.

6.4. skando energie ist berechtigt, die Dienstleistung vorübergehend zu beschränken oder einzustellen, soweit dies aus Gründen der öffentlichen Sicherheit, des Datenschutzes, zur Bekämpfung von z.B. Spam und Computerviren oder zur Vornahme betriebsbedingter oder technisch notwendiger Arbeiten erforderlich ist. Die genannten Einschränkungen aufgrund von Wartungs-, Installations- und Umbauarbeiten sind vom Kunden zu dulden und werden in angegebene Verfügbarkeitszeiten nicht eingerechnet.

6.5. Unvorhersehbare, unvermeidbare und außerhalb des Einflussbereichs von skando energie liegende und von skando energie nicht zu vertretende Ereignisse wie höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Ausfälle von Telekommunikationsverbindungen oder Netzelementen anderer Netzbetreiber, auf die skando energie im Rahmen der Erbringung ihrer Dienstleistung zurückgreifen muss, entbinden skando energie für ihre Dauer sowie einer angemessenen Anlauffrist von der Pflicht zur rechtzeitigen Leistung.

6.6. Die wegen der Wartung von Geräten und Leitungen notwendige Betriebsunterbrechungen sind vom Kunden zu dulden.

6.7. Im Rahmen einer funkbasierten Internetanbindung des Zählers kann wegen technischer Änderungen an den Funkanlagen sowie sonstiger Maßnahmen die Leistungserbringung vorübergehend eingeschränkt sein. Ferner kann es durch atmosphärische Bedingungen und topographische Gegebenheiten und Hindernisse zu Störungen der Übertragungsgeschwindigkeit und damit zu einer vorübergehenden Einschränkung des Leistungsumfanges kommen. skando energie wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um derartige vorübergehende Leistungseinschränkungen bzw. Störungen zu beseitigen bzw. auf deren Beseitigung hinzuwirken. Netzbetreiberausfälle sind von skando energie nicht zu vertreten. Hierzu gilt Ziffer 6.5. entsprechend.


7. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

7.1. Zur Erbringung einer Dienstleistung "Messstellenbetrieb" von skando energie hat der Kunde eine Internetanbindung zur Verfügung zu stellen. Verfügt der Kunde über keine Internetanbindung, kann der Kunde die Dienstleistung von skando energie nur in Anspruch nehmen, wenn er skando energie zusätzlich und kostenpflichtig mit der Installation einer funkbasierten Internetanbindung beauftragt. Die Nutzung der Internetanbindung ist auf die Erbringung der Dienstleistung von skando energie beschränkt.

7.2. Der Kunde hat die zur Erbringung der Dienstleistung von skando energie erforderlichen Installationsarbeiten zu dulden. Hierzu gehört insbesondere, dem von skando energie beauftragten Installationspartner Zutritt zu den Räumlichkeiten zu verschaffen, die Räumlichkeiten vor dem unberechtigten Zugriff Dritter zu schützen, Obacht auf die von skando energie installierten Geräte zu geben und skando energie jederzeit Zugang zu den Räumlichkeiten zwecks Durchführung von Wartungsarbeiten oder im Falle der Vertragsbeendigung zwecks Deinstallation zu gewähren. Zugangstermine werden mit dem Kunden zuvor abgestimmt. Bei Nichteinhaltung von Terminabsprachen ist skando energie berechtigt, eine Aufwandsentschädigung in Höhe von pauschal 150,00 Euro zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer zu erheben und gesondert zu berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass skando energie ein Schaden überhaupt nicht oder wesentlich niedriger als die Pauschale entstanden ist. skando energie ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt und hat Anspruch auf Schadensersatz, wenn die Erstinstallation des Zählers aus vom Kunden zu vertretenden Gründen scheitert.

7.3. Soweit skando energie zur Erbringung einer Dienstleistung dem Kunden Zugangsdaten überlässt, sind diese vom Nutzer geheim zu halten. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche aufgrund missbräuchlicher Nutzung des Zählers oder der bereitgestellten funkbasierten Internetanbindung entstandenen Kosten zu tragen.

7.4. Ein Veräußerung der Leistungen und Geräte an Dritte ist unzulässig.

7.5. Störungen der Leistungen sind vom Kunden unverzüglich an skando energie zu melden. Ist die Störung vom Kunden zu vertreten, so hat er die dadurch verursachten Kosten zu tragen.

7.6. Der Kunde ist verpflichtet, die Internetanbindung nach den technischen Bestimmungen (TAB) des jeweiligen Netzbetreibers zu betreiben.


8. Gewährleistung

8.1. skando energie gewährleistet die Leistungserbringung nur im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten und nach Maßgabe aller Regelungen dieser AGB. In diesem Rahmen wird skando energie auch etwaige Störungen der Dienstleistung beseitigen.

8.2. Die Dienstleistung "Messstellenbetrieb" ist darauf angelegt, an 365 Tagen im Jahr und 24 Stunden am Tag zu funktionieren. Im Rahmen der technisch und ökonomisch sinnvollen Möglichkeiten wird sich skando energie darum bemühen, die Infrastruktur so zu dimensionieren, dass eine maximale Verfügbarkeit bei kurzen Antwortzeiten zur Verfügung steht.

8.3. skando energie behält sich eine zeitweilige Beschränkung der Verfügbarkeit der Dienstleistung aus den in diesen AGB genannten Gründen vor.


9. Haftung

9.1. Für Schäden beim Kunden (z.B. durch Installationsarbeiten) haftet skando energie nur, falls der Schaden (a) auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist oder (b) im Falle von leichter Fahrlässigkeit, soweit es sich um eine Pflichtverletzung handelt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. Im Falle von (b) ist die Haftung der Höhe nach auf solche vertragstypischen Schäden begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses für skando energie vernünftigerweise vorhersehbar waren; dies gilt auch für den Schadensumfang. Im Rahmen dieser Begrenzung gilt als vertragstypischer Schaden eine Haftungssumme bis zu einer Höhe von 2.500,00 Euro pro Schadensfall und für mehrere Schadensfälle in einem Kalenderjahr eine Haftungssumme bis zu einer Höhe von 5.000,00 Euro.

9.2. Die Haftung nach dem Haftpflichtgesetz für Personenschäden bleibt unberührt.

9.3. Soweit die Haftung wirksam ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Arbeitnehmer, sonstiger Mitarbeiter, Organe, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von skando energie.

9.4. Mündliche Auskünfte und Empfehlungen außerhalb der Leistungserbringung sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.

9.5. Eine Haftung oder Gewährleistung für den Erfolg der von skando energie empfohlenen Maßnahmen ist ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn skando energie die Umsetzung abgestimmter oder empfohlener Planungen oder Maßnahmen begleitet.

9.6. skando energie übernimmt keine Garantie für die Ausschüttung öffentlicher Fördergelder.


10. Vergütung

10.1. Der Kunde ist zur Zahlung der Entgelte verpflichtet, die sich aus der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste bzw. Preisangabe ergeben. skando energie ist berechtigt, alle Entgelte im Voraus zu berechnen.

10.2. Die Leistungen werden in der tariflichen Arbeitszeit von skando energie erbracht. Überstundenzuschläge, die auf Anordnungen des Kunden beruhen, werden gesondert berechnet. Ferner sind Kosten für Betriebsmittel, Ersatz- und Verschleißteile in der Vergütung nicht enthalten.

10.3. Sämtliche Entgelte werden mit Zugang der Rechnung fällig und zahlbar. Soweit der Kunde skando energie keine Einzugsermächtigung erteilt hat, muss der Rechnungsbetrag zehn Werktage nach Rechnungsdatum im Wege des bargeldlosen Zahlungsverkehrs auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein. skando energie ist nicht verpflichtet, Zahlungen per Scheck zu akzeptieren. Hat der Kunde skando energie eine Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschriftmandat) erteilt, bucht skando energie den Rechnungsbetrag zehn Werktage nach Rechnungsdatum vom Konto des Kunden ab. skando energie wird den Kunden über die Abbuchungsfrist von zehn Werktagen nach Rechnungsdatum in jeder Rechnung als Lastschriftankündigungsfrist hinweisen (Vorab-Information bzw. Pre-Notification). Auf Verlangen kann der Kunde zur Erteilung eines SEPA-Lastschrift-Mandates verpflichtet werden. Der Kunde kommt in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf, wenn keine fristgerechte Zahlung erfolgt.

10.4. Gebühren und Bearbeitungskosten aus der Rückbelastung von Lastschriften trägt der Kunde mindestens in Höhe einer Pauschale von 50,00 Euro, sofern die Rückbelastung von ihm zu vertreten ist. skando energie steht der Nachweis höherer, dem Kunden der Nachweis geringerer Bearbeitungskosten offen.

10.5. Eingehende Zahlungen kann skando energie mit älteren fälligen Forderungen und offenen Zinsen oder Kosten verrechnen.


11. Aufrechnung, Zurückbehaltung, Abtretung

11.1. Zur Aufrechnung ist der Kunde nur mit unbestrittenen, anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt

11.2. Zurückbehaltungsrechte darf der Kunde nur ausüben, wenn seine Ansprüche auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhen.

11.3. Der Kunde darf Ansprüche gegen skando energie nicht ohne Zustimmung von skando energie an Dritte abtreten. § 354 a HGB bleibt unberührt.


12. Datenschutz

12.1. Soweit für die vertragsgegenständliche und ordnungsgemäße Erbringung der von skando energie erbrachten Dienstleistung erforderlich, erhebt, speichert und verarbeitet skando energie alle über den Zähler generierten Daten zu den nach diesem Vertrag vorgesehenen Verarbeitungszwecken. Der Kunde willigt hierbei ausdrücklich darin ein, dass (a) alle personenbezogenen Daten, die für die Begründung, Durchführung und Abwicklung des in diesen AGB niedergelegten Vertragszwecks und zu dem nachfolgend dargelegten Umfang notwendig sind, von skando energie erhoben, verarbeitet und genutzt werden dürfen. Dies gilt für Bestandsdaten (z.B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefon) sowie für Nutzungsdaten (z.B. Verbrauchsdaten, Benutzername, Kennwort, IP-Adresse), (b) die durch einen intelligenten Zähler ggf. automatisch erfassten Verbrauchsdaten mittels elektronischer Datenverarbeitung dahingehend aufbereitet werden dürfen, dass der persönliche Verbrauch und dessen Zusammensetzung anschaulich abgebildet und durch Datenanalyse einzelnen Verbrauchern zugeordnet werden darf, (c) dem Kunden auf Grundlage seiner Verbrauchsdaten und statistischer Verfahren ggf. Hinweise auf mögliche Ersparnisse und andere finanzielle Vorteile gegeben werden dürfen, (d) dem Kunden auf Grundlage seiner Verbrauchsdaten relevante Angebote und Werbung (auch von Drittunternehmen) angezeigt werden dürfen, (e) alle abrechnungsrelevanten Verbrauchsdaten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen dem Energieversorger des Kunden zur Verfügung gestellt werden dürfen und (f) die Nutzungsdaten des Kunden unter anderem mit Hilfe von Cookies erhoben, verarbeitet und genutzt und für Zwecke der Systemoptimierung eingesetzt werden dürfen.

12.2. Im Übrigen gelten die in unserer Datenschutzerklärung zusammengefassten Bestimmungen.


13. Sonstiges

13.1. skando energie ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag in Teilen oder im Ganzen an mit skando energie verbundene Unternehmen (vgl. § 15 ff. AktG), Rechtsnachfolger oder Übernehmer von Betriebsteilen zu übertragen. skando energie wird den Kunden entsprechend schriftlich hierüber unterrichten.

13.2. Sofern nach diesen Vertragsbedingungen Erklärungen schriftlich abzugeben sind, können diese auch durch Übermittlung per E-Mail erfolgen.

13.3. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem durch diese Vertragsbedingungen begründeten Vertragsverhältnis ist Hannover, sofern der Kunde eingetragener Kaufmann ist und der Vertrag zum Betrieb seines Gewerbes gehört.

13.4. Sollte einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Vertragspartner werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für die Füllung etwaiger Regelungslücken.

13.5. Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen skando energie und dem Kunden gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehung inländischer Vertragspartner maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.


Hannover, 25. April 2023

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